Kinder- und Jugendschutz
Kinder und Jugendschutz im Verein
Im Rahmen der bundesweiten Diskussionen zu sexuellem Kindesmissbrauch in diversen Institutionen und vor allem auch in Sportvereinen, verpflichtet sich der TuS Lörrach-Stetten 1900 e.V. mit seinen knapp 1100 Jugendlichen (Stand 2025) zu einer Initiative zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Diese von Stadt und Landkreis Lörrach unterstützte und geforderte Initiative ist für unseren Verein im nachstehenden Handlungsleitfaden zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt zusammengefasst (s.a. Landkreis Lörrach (LK-Lörrach): https://www.loerrach-landkreis.de/kinderschutz) Kinderschutz im Verein und in der Jugendarbeit: „Kinderschutz geht uns alle an“ (Download PDF), Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz.
Positionierung des Vereins
Sport hat das Potenzial, zur körperlichen und seelischen Stärkung von Kindern und Jugendlichen beizutragen und Selbstvertrauen zu entwickeln und zu stärken. Dies setzt voraus, dass der Verein ein sicherer Ort ist, in welchem Mädchen und Jungen vor körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt in jeder Form geschützt werden können.
Der Verein TuS Lörrach-Stetten 1900 e.V. achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
Ansprechpartner / Kinder- und Jugenschutzbeauftrage im Verein
Angelika Noske und Michael Tittel

Handlungsleitfaden
(in Anlehnung an die Handlungsempfehlungen des Landkreises Lörrach)
- Abschluss einer Vereinbarung mit dem Fachbereich Jugend & Familie des Landkreises Lörrach zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in unserem Verein.
- Benennung und Dokumentation von Funktionsträgern (Übungsleiter, Betreuer, Helfer …) im Verein, die bei der Ausübung ihrer Funktion mit Jugendlichen zu tun haben.
- Einordnung der Tätigkeit hinsichtlich einer verpflichtenden Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß Anhang 2 und 4 („Kinderschutz geht uns alle an“).
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ausgewählter Funktionsträger. Die Einsichtnahme in das Führungszeugnis wird lediglich dokumentiert und es bleibt im Besitz des Überbringers. Einsicht und Dokumentation der Vorlage erfolgt mit Unterschrift und Datum durch ein Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands. Die Vertraulichkeit wird zugesichert! Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Melde- behörde für eine kostenfreie Ausstellung des Führungszeugnisses hält die Geschäftsstelle bereit.
- Alle Funktionsträger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren mit der Unterzeichnung des anliegenden Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Rücksendung an die Geschäftsstelle wird als Zeichen der Solidarität in unserem Verein gewertet und ist verbindlich.
Vorgehen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexuellem Missbrauch wird zunächst der/die Kinderschutzbeauftragte des Vereins hinzugezogen, der/die wiederum den Kontakt zum Jugend- amt bzw. zum Fachbereich Jugend & Familie des LK-Lörrach herstellt. Der 1. Vorsitzende beziehungsweise sein Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
- Der/die Kinderschutzbeauftragten sind Frau Angelika Noske und Herr Michael Tittel. Erreichbarkeit: kinderschutz@tus-stetten.com oder michael.tittel@tus-stetten.com. Angelika Noske und Michael Tittel stehen als Ansprechpartner nicht nur in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport, sondern auch für körperliche und psychische Gewalt, dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten sind sie/er zu kontaktieren. Den Kontakt zur Fachberatungsstelle des Landkreises nimmt i.d.R. auch die/der vereinsinterne Ansprechpartner/in auf. Die Kontaktdaten der Sozialen Dienste mit Ansprechpersonen und Bezirkseinteilung sind zu finden unter: www.loerrach-landkreis.de > „Beratung und Angebote“ > „Jugend & Familie > Direkt zu: „Fachbereich Jugend & Familie“ > „Soziale Dienste“
- Eine Ansprache eines „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich nach Rücksprache mit der/dem Kinderschutzbeauftragten und über den Vorstand oder einer dafür benannten Vertrauensperson. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nach- rede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen. Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen. Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den Ansprech- partnern unseres Vereines und dem Fachbereich Jugend & Familie des LK Lörrach bzw. Jugend- amt. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sach-verhalt involviert sind.
- Im Übrigen verpflichtet sich der Verein zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Bezie- hungen zu den anvertrauten Kindern/Jugendlichen: (Beispiele)
- Gemeinsames Duschen, Sauna etc. mit minderjährigen Sportler/-innen ist nicht erlaubt.
- Das Betreten der Umkleiden erfolgt nach geregelter Absprache,
- Bei mehrtägigen Fahrten wird darauf geachtet, dass Betreuer/innen nicht mit Kindern oder Jugendlichen in einem Raum übernachten.
- Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern erfolgt transparent und es werden umfassende Informationen an alle Beteiligten gegeben. Die Auf- sichtsführung ist durch den Verein klar geregelt.
- Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche unter- einander.
Informationen

Jugendapp für den Landkreis Lörrach (einfach QR-Code scannen)
Die Jugendapp für die Jugendarbeit im Landkreis Lörrach wurde gemeinsam mit Jugendlichen in Kooperation mit der AG Jugend und dem Schweizer Verein jugendarbeit.digital e.V. entwickelt und macht Angebote für Jugendliche sichtbar.
Mit der Jugendapp könnt ihr z.B. sehen, welche Angebote und Events es gerade gibt, Neuigkeiten aus deinem Jugendzentrum erfahren, über die Chatfunktion eure Fragen loswerden und euch Unterstützung holen und Ideen einbringen!
Du kannst die Jugendapp kostenlos, werbefrei und ohne Anmeldung nutzen.
Quellenangaben / Referenzen
- Landkreis Lörrach: „Kinderschutz geht uns alle an“ als PDF-Datei: https://www.loerrach-landkreis.de/ceasy/modules/resources/main.php?id=5559…1
- Internet Materialien der deutschen Sportjugend (dsj) und des DOSB: https://www.dsj.de/themen/kinder-und-jugendschutz/downloadbereich-arbeitshilfen-und-materialien
- Ehrenkodex der dsj und des DOSB: https://www.dosb.de/aktuelles/news/detail/dsjdosb-ehrenkodex-jetzt-in-vier-sprachen-verfuegbar
- Kinderschutz im Landkreis Lörrach https://www.loerrach-landkreis.de/kinderschutz
- Prävention sexualisierter Gewalt im Sport https://www.dsj.de/kinderschutz/
- Kindeswohl im Sport https://www.sportjugend-hessen.de/gesellschaft/kindeswohl/
- Informationen zum Kinder- und Jugendschutzprogramm des Badischen Sportbundes https://www.bsj-freiburg.de/kinder-jugendschutz und https://www.bsb-freiburg.de/sport-und-gesellschaft/schutzkonzeptentwicklung
- Liste von „Insoweit erfahrenen Fachkräften“ im Landkreis Lörrach https://www.loerrach-landkreis.de/kinderschutz/fachkraefte/Insoweit-erfahrene-Fachkraefte-
- Jugend-App – Kreisjugendreferat – https://www.jugendagenturen.de/947-jugendapp-fuer-den-landkreis-loerrach-2
